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   BVerfG, 09.09.1999 - 2 BvR 1343/99, 2 BvR 1355/99   

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https://dejure.org/1999,7545
BVerfG, 09.09.1999 - 2 BvR 1343/99, 2 BvR 1355/99 (https://dejure.org/1999,7545)
BVerfG, Entscheidung vom 09.09.1999 - 2 BvR 1343/99, 2 BvR 1355/99 (https://dejure.org/1999,7545)
BVerfG, Entscheidung vom 09. September 1999 - 2 BvR 1343/99, 2 BvR 1355/99 (https://dejure.org/1999,7545)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels substantiierter Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen verwaltungsgerichtliche Verneinung der Durchführung eines Asylfolgeverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Substantiierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

    Auszug aus BVerfG, 09.09.1999 - 2 BvR 1343/99
    Sie enthalten bereits keine im Sinne der §§ 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, 92 BVerfGG hinreichend substantiierte Begründung für die behaupteten Verletzungen der Beschwerdeführer in verfassungsmäßig geschützten Rechten (vgl. BVerfGE 6, 132 [134]; 9, 109 [114 f.]; 81, 208 [214]; stRspr).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 09.09.1999 - 2 BvR 1343/99
    Die Verfassungsbeschwerden sind nicht annahmegeeignet, da sie mangels Zulässigkeit keine Aussicht auf Erfolg haben (vgl. § 93a Abs. 2 BVerfGG; BVerfGE 90, 22 [25 f.]).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus BVerfG, 09.09.1999 - 2 BvR 1343/99
    Sie enthalten bereits keine im Sinne der §§ 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, 92 BVerfGG hinreichend substantiierte Begründung für die behaupteten Verletzungen der Beschwerdeführer in verfassungsmäßig geschützten Rechten (vgl. BVerfGE 6, 132 [134]; 9, 109 [114 f.]; 81, 208 [214]; stRspr).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerfG, 09.09.1999 - 2 BvR 1343/99
    Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, aus einer Aneinanderreihung verschiedener Zitate aus anderen, nicht die Beschwerdeführer betreffenden Verfahren sich diejenigen Sätze herauszusuchen, die sich speziell auf die Beschwerdeführer beziehen (vgl. BVerfGE 83, 216 [228]).
  • BVerfG, 16.10.1998 - 2 BvR 1328/96

    Zur Feststellung subjektiver Nachfluchtgründe, hier: erfolgreiche

    Auszug aus BVerfG, 09.09.1999 - 2 BvR 1343/99
    Die in diesem Zusammenhang in der Verfassungsbeschwerde zitierte Rechtsprechung kann eine solche argumentative Auseinandersetzung nicht ersetzen: Bei der zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluß vom 16. Oktober 1998 - 2 BvR 1328/96 -) ging es nicht einmal um einen Fall aus der Türkei; abgesehen davon ist das Bundesverfassungsgericht kein Tatsachengericht und trifft mithin keine eigenen Sachverhaltsfeststellungen.
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 296/57

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei gerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 09.09.1999 - 2 BvR 1343/99
    Sie enthalten bereits keine im Sinne der §§ 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, 92 BVerfGG hinreichend substantiierte Begründung für die behaupteten Verletzungen der Beschwerdeführer in verfassungsmäßig geschützten Rechten (vgl. BVerfGE 6, 132 [134]; 9, 109 [114 f.]; 81, 208 [214]; stRspr).
  • VGH Bayern, 02.06.1999 - 11 ZB 99.31609
    Auszug aus BVerfG, 09.09.1999 - 2 BvR 1343/99
    In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden der türkischen Staatsangehörigen 1. H ..., gegen a) den Beschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 2. Juni 1999 - 11 ZB 99.31610 -, b) das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 18. Februar 1999 - AN 16 K 98.31664 - 2 BvR 1343/99 -, 2. a) H ..., b) H ..., die Beschwerdeführerin zu b) gesetzlich vertreten durch die Beschwerdeführerin zu a) und den Beschwerdeführer zu 1., gegen a) den Beschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 2. Juni 1999 - 11 ZB 99.31609 -, b) das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 18. Februar 1999 - AN 16 K 98.35154 - und Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung - 2 BvR 1355/99 - Bevollmächtigter der Beschwerdeführer zu 1. und 2.: Rechtsanwalt Wolfgang Theodor Nelles, Josef-Schregel-Straße 3, Düren - hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richter Sommer, Broß und die Richterin Osterloh gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 9. September 1999 einstimmig beschlossen:.
  • BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1412/99

    Keine Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Zurückweisung einer

    Auch die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ist von einem geordneten Vortrag des Beschwerdeführers abhängig (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. September 1999, 2 BvR 1343/99 und 2 BvR 1355/99).
  • BVerfG, 15.08.2007 - 1 BvR 1560/05

    Erschöpfung des Rechtswegs bei Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde im

    Es gehört nicht zu den Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts, aus undifferenziert aneinandergereihten Textbausteinen aus Schriftsätzen aus anderen Verfahren einen auf den individuellen Sachverhalt der konkreten Verfassungsbeschwerde bezogenen verfassungsrechtlich relevanten Vortrag zu konstruieren (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. September 1999 - 2 BvR 1343/99 und 2 BvR 1355/99 - im Internet unter www.bundesverfassungsgericht.de veröffentlicht).
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 73-IV-22

    Substantiierte Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung eigener Grundrechte aus

    Im Übrigen ist es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, auf Grund undifferenzierter Hinweise in der Beschwerdebegründung auf andere Schriftsätze den darin enthaltenen Vortrag auf verfassungsrechtlich relevante Lebenssachverhalte hin zu untersuchen bzw. sich daraus die tatsächlichen und rechtlichen Umstände, die für seine Entscheidung von Bedeutung sein könnten, zu erschließen und so Anhaltspunkte für eine Verfassungsverletzung zu finden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. September 1999 - 2 BvR 1343/99 - juris Rn. 2; Beschluss vom 23. Januar 1991, BVerfGE 83, 216 [228]; Beschluss vom 21. Juni 1989, BVerfGE 80, 257 [263]; Hömig in: Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, Stand: Januar 2022, § 92 Rn. 52).
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